AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stadtführungen in Aachen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1. Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular erfolgen kann, bietet der Kunde dem Auftragnehmer Stadtführungen in Aachen – Sabine Sturz den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.

1.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens Stadtführungen in Aachen – Sabine Sturz zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall schriftlich per E-Mail erfolgen.

1.3. Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot von Stadtführungen in Aachen- Sabine Sturz bekannt,
durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort
bzw.
nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
1.4. Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Leistungen und Leistungsänderungen

2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Stadtführungen in Aachen – Sabine Sturz sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
2.2. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Stadtführungen in Aachen – Sabine Sturz.
2.3. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und –umfang seitens Stadtführungen in Aachen – Sabine Sturz sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Stadtführungen in Aachen – Sabine Sturz setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
2.4. Die Teilnehmerzahl sollte in der Regel maximal 22 Personen betragen. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren.
2.5. Stadtführungen in Aachen- Sabine Sturz behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise

3.1. Die Preise richten sich nach der schriftlichen oder in Ausnahmen mündlichen Vereinbarung. Als Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.2. Die Zahlungsweise richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung oder mündlichen Absprache.
3.3. Eintrittsgelder in Museen oder konsumierte Getränke oder Speisen in Gastronomiebetrieben, die während des Führungsbetriebes aufgesucht werden, sind vom Kunden direkt an den Drittanbieter zu entrichten, es sei denn anderes wurde schriftlich oder mündlich vereinbart.
3.4. In besonderen Fällen können besondere vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, organisatorische Leistungen) gesondert abgerechnet werden, wenn sie für Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz in einem unverhältnismäßig großen Aufwand zur Erbringung der üblichen Leistung, Durchführung einer Stadt- oder Themenführung, stehen. Die gesonderte Abrechnung für diese außergewöhnlichen Leistungen wird seitens Stadtführungen in Aachen Sabine Sturz vorher angekündigt.

4. Stornierung/Rücktritt seitens des Gastes

4.1. Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung bei Stadtführungen in Aachen – Sabine Sturz.
4.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Stadtführungen in Aachen Sabine Sturz ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
• vom 10. – 8. Tag vor dem vereinbarten Termin 30 %
• vom 7. – 3. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
• innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 80 % des vereinbarten Preises.
4.3. Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 30 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Kunden und Stadtführungen in Aachen- Sabine Sturz möglicherweise gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage des zuvor vereinbarten Preises von Stadtführungen in Aachen- Sabine Sturz entsprochen.
4.4. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden wird der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.

5. Stornierung/Rücktritt seitens Stadtführungen in Aachen Sabine Sturz

5.1. Stadtführungen in Aachen- Sabine Sturz behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten:
• bei Einwirkung höherer Gewalt bzw. extremen Wetterlagen (DWD Warnstufe
• bei akuter Erkrankung der Stadtführerin oder sonstiger nicht verschuldeter Verhinderung ohne Ersatzmöglichkeit
in diesen Fällen sind beide Vertragspartner von ihren Pflichten befreit.
5.2. wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung,
• ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören
• wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
• wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.
• In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten.

6. Haftung

6.1. Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
6.2. Stadtführungen in Aachen- Sabine Sturz haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.).
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsmängeln an deren Aufklärung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden -bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz anzuzeigen.
6.4. Eine Haftung seitens Stadtführungen in Aachen Sabine Sturz bezieht sich rein auf die vereinbarten Leistungen. Die Teilnahme an den Stadtführungen erfolgt auf eigenes Risiko. Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz haftet nicht für Körperschäden, Schäden durch Diebstahl oder den Verlust von Wertsachen.
6.5. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz nicht die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.

7. Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz aufgrund erworbener Gutscheine verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

8. Datenschutz

8.1. Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von Stadtführungen in Aachen-Sabine Sturz ausschließlich für die Kundenbetreuung verwendet werden.
8.2. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.
8.3. Weitere Regelungen sind gesondert unter der Datenschutzerklärung geregelt.

9. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

Stand der AGBs
Aachen, 12.02.2025